Gesetz - RAG 1991
Rentenanpassungsgesetz 1991
§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 33.149 Deutsche Mark
und 
in der knappschaftlichen Rentenversicherung33.499 Deutsche Mark.

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