Gesetz - RAG 1991
Rentenanpassungsgesetz 1991
§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 33.149 Deutsche Mark |
und | |
in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 33.499 Deutsche Mark. |