Gesetz - 1. RAV
1. Rentenanpassungsverordnung - 1. RAV
§ 5 Auswirkungen auf den Sozialzuschlag
Die sich nach den §§ 2 und 3 ergebenden Erhöhungsbeträge werden auf den Sozialzuschlag nicht angerechnet.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet