Gesetz - 2. RAV
2. Rentenanpassungsverordnung - 2. RAV
§ 7 Auswirkungen auf den Sozialzuschlag
Die sich nach den §§ 4 und 5 ergebenden Erhöhungsbeträge werden auf den Sozialzuschlag nicht angerechnet.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet