Gesetz - RebflRodV
Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus
§ 2 Bestimmung der Rebflächen
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für bestimmte Rebflächen eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaus nach Maßgabe der in § 1 genannten Bestimmungen gewährt werden kann.

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