Gesetz - RechZahlV
Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechZahlV
§ 23 Provisionserträge – Posten 5
Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.