Gesetz - ReiseKfmAusbV 2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.