Gesetz - ReNoPatAusb-FachEigV
Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten in Rechtsanwalt- und Patentanwaltschaft, Notariat und bei Rechtsbeiständen
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.