Gesetz - RestMeistPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin
§ 7 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.