Gesetz
Art 1
Dem auf dem Bodensee am 1. Juni 1973 von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichneten Übereinkommen über die Schiffahrt auf dem Bodensee nebst Zusatzprotokoll und dem auf dem Bodensee am 1. Juni 1973 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schiffahrt auf dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen wird zugestimmt. Das Übereinkommen nebst Zusatzprotokoll und der Vertrag werden nachstehend veröffentlicht.