Gesetz - RheinSchPersV
Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV
Anlage D5 Als gleichwertig anerkannte Schiffsführerzeugnisse
I.Schiffsführerzeugnisse der Mitgliedstaaten
StaatName des als
gleichwertig
anerkannten
Zeugnisses
Zusätzliche BedingungenZuständige ausstellende Behörde(n)Muster des als
gleichwertig
anerkannten
Zeugnisses
DSchifferpatent A
nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein für die Fahrt auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) gültig,
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord
und Wasser- und Schifffahrtsdirektion
Nordwest
Muster
DSchifferpatent BWasser- und Schifffahrtsdirektion
Nord, Nordwest, Mitte, West, Südwest,
Süd und Ost
NLGroot vaarbewijs A
voor de binnenvaart
nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein für die Fahrt auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) gültig,
der Inhaber muss mindestens 21 Jahre alt sein,
CCV, afdeling binnenvaart
P.C. Boutenslaan 1
Postbus 1970
2280 DV Rijswijk
Muster
NLGroot vaarbewijs B
voor de binnenvaart
NLGroot vaarbewijs I
nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein für die Fahrt auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) gültig,
der Inhaber muss mindestens 21 Jahre alt sein,
der Inhaber ist nur bis zum 50. Lebensjahr zur Fahrt auf dem Rhein berechtigt,
bis zum 1. März 2001
durch den KOFS ausgestellt
Muster
NLGroot vaarbewijs II
BSchiffsführer-
zeugnis/ Vaarbewijs A
nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein für die Fahrt auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) gültig,
der Inhaber muss mindestens 21 Jahre alt sein,
der Inhaber muss bei Erreichen des 50. Lebensjahres einen Bescheid zur Tauglichkeit nach dem Muster der Anlage B3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein vorlegen, der nach Maßgabe der genannten Regelung zu erneuern ist,
S.P.F. Mobilité et
Transports/F.O.D.
Mobiliteit en vervoer
Direction Générale
Transport Terrestre/
Directoraat-Generaal
Vervoer Te Land
City Atrium
Rue du Progrès 56
B-1210 Brüssel
Muster
BSchiffsführer-
zeugnis/ Vaarbewijs B
BGSchifferpatent für die Binnenschifffahrt
nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (Rhein-km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (Rhein-km 857,40) gültig,
der Inhaber muss bei Vollendung des 50. Lebensjahres einen Bescheid zur Tauglichkeit gemäß dem Muster B3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein vorlegen, der nach Maßgabe der genannten Verordnung zu erneuern ist,
Bulgarian Maritime Administration (BMA)

Ruse 7000
20 Pristanistna St.
stw_rs@marad.bg
Tel.: +359 82 815 815
Fax: +359 82 824 009
Muster






II.Schiffsführerzeugnisse von Drittstaaten

StaatName des als
gleichwertig
anerkannten
Zeugnisses
Zusätzliche BedingungenZuständige ausstellende Behörde(n)Muster des als
gleichwertig
anerkannten
Zeugnisses
ROSchiffsführer-
zeugnis A
nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein für die Fahrt auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) gültig,
der Inhaber muss mindestens 21 Jahre alt sein,
der Inhaber muss bei Vollendung des 50. Lebensjahres einen Bescheid zur Tauglichkeit nach dem Muster der Anlage B3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein vorlegen, der nach Maßgabe der genannten Regelung zu erneuern ist,
Rumänische Seeschifffahrtsbehörde,
Constanta Port No. 1,
900900 Constanta,
Rumänien
Tel.:
+40 241/616.129;
+40 241/60.2229
Fax:
+40 241/616.229;
+40 241/60.1996

Email: rna@rna.ro
Muster
ROSchiffsführer-
zeugnis B
Muster
  
  
CZKapitänszeugnis
Klasse I
das Zeugnis ist auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (Rhein-km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (Rhein-km 857,40) nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein gültig,
der Inhaber muss bei Vollendung des 50. Lebensjahres einen Bescheid zur Tauglichkeit nach dem Muster der Anlage B3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein vorlegen, der nach Maßgabe der genannten Regelung zu erneuern ist,
Státní plavební správa,
Jankovcova 4
Praha 7
170 04
République tchèque
Tel.: +420 234 637 240
kuzminski@spspraha.cz
bimka@spsprha.cz
Muster
HUSchiffsführer-
zeugnis der Klasse A
nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein für die Fahrt auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) gültig,
der Inhaber muss bei Vollendung des 50. Lebensjahres einen Bescheid zur Tauglichkeit nach dem Muster der Anlage B3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein vorlegen, der nach Maßgabe der genannten Regelung zu erneuern ist,
Nemzeti Közlekedési Hatóság /
Zuständige ausstellende Behörde
Stratégiai és Módszertani Igazgatóság /
Direktion Strategie und Methodologie
Hajózási és Légiközlekedési Főosztály /
Abteilung Schifffahrt und zivile Luftfahrt

Postanschrift:
1389 Budapest 62 Pf. 102

Adresse:
1066 Budapest,
Teréz körút 62
Ungarn

Tel.: +36 1 815 9646
Fax: +36 1 815 9659

E-Mail: hajozaslegikozlekedesfoo.smi@nkh.gov.hu
Muster
 
 
 
 
HUSchiffsführer-
zeugnis der Klasse B
nur in Verbindung mit einem Streckenzeugnis nach dem Muster der Anlage D3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein für die Fahrt auf der Strecke zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) gültig,
der Inhaber muss bei Vollendung des 50. Lebensjahres einen Bescheid zur Tauglichkeit nach dem Muster der Anlage B3 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein vorlegen, der nach Maßgabe der genannten Regelung zu erneuern ist,
Muster 
 
 
 
 
 


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