Gesetz - RheinSchPersV
Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV
§ 3.01 Beschreibung der Befähigungen
Zu den Besatzungsmitgliedern gehören die Decksmannschaft und das Maschinenpersonal. Mitglieder der Decksmannschaft sind der Decksmann, Leichtmatrose (Schiffsjunge), Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann und der Schiffsführer. Das Maschinenpersonal besteht aus dem Maschinisten.