Gesetz - RheinSchPersV
Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV
§ 6.01 Geltungsbereich
Dieser Teil regelt die Patentpflicht für die Schifffahrt auf dem Rhein für die jeweilige Fahrzeugsart und -größe und die zu durchfahrende Strecke sowie die Bedingungen für den Erwerb der Patente.

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