Gesetz - RheinSchPersV
Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV
§ 8.02 Antrags- und Zulassungsverfahren
1.
Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:
a)
Vor- und Familienname;
b)
Geburtsdatum und Geburtsort;
c)
Anschrift.
2.
Dem Antrag sind beizufügen:
a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
b)
eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
c)
eine Kopie des Schifferpatentes;
d)
eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses.

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