Gesetz - RHG-GebV
Verordnung über die Kosten des Verfahrens im Rahmen der Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln
Anlage (zu § 2 Absatz 1)
Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 649 - 650)

Gebühren-
Nummer
GebührentatbestandGebührenrahmen
in Euro
8000Anfertigung eines Bewertungsberichts im Sinne von
Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005
 
8100Prüfung der Vollzähligkeit der einzureichenden Unterlagen280 bis 1 120
8110Anlegen der Anwendungsgebiete50 bis 200
8120Prüfung bestehender Dokumentation 
8121für die Rückstandsanalytik80 bis 320
8122für die Toxikologie170 bis 680
8123für das Rückstandsverhalten130 bis 520
8130Anlegen neuer Dokumentation 
8131für die Rückstandsanalytik190 bis 760
8132für die Toxikologie240 bis 960
8133für das Rückstandsverhalten175 bis 700
8200Prüfung der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen 
8211für die Rückstandsanalytik80 bis 320
8221für die Toxikologie240 bis 960
8231für das Rückstandsverhalten175 bis 700
8300Risikobewertung mit kompletter Neubewertung eines Wirkstoffs
(Toxikologie, Analytik, Rückstände)
Wirkstoff nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen
 
8301Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung,
Koordinierung und Gesamtbewertung
Bewertung für die Rückstandsanalytik
Bewertung für die Toxikologie
Bewertung für das Rückstandsverhalten
13 500 bis 54 000
8310Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag erster Rückstandshöchstgehalt (RHG) für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
1 385 bis 5 540
8320Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
830 bis 3 320
8330Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs
1 175 bis 4 700
8400Risikobewertung mit teilweiser Neubewertung des Wirkstoffs
(Toxikologie, Analytik, Rückstände)
Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen oder Wirkstoff in Deutschland zugelassen
 
8401Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung,
Koordinierung und Gesamtbewertung
Bewertung für die Rückstandsanalytik
Bewertung für die Toxikologie
Bewertung für das Rückstandsverhalten
5 850 bis 23 400
8410Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag erster RHG für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
1 385 bis 5 540
8420Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
830 bis 3 320
8430Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs
1 175 bis 4 700
8500Risikobewertung mit teilweiser Neubewertung des Wirkstoffs
(ohne Toxikologie, aber Analytik und Rückstände)
Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen und
in Deutschland zugelassen
 
8501Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung,
Koordinierung und Gesamtbewertung
Bewertung für die Rückstandsanalytik
Bewertung für die Toxikologie
Bewertung für das Rückstandsverhalten
2 865 bis 11 460
8510Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag erster RHG für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
1 385 bis 5 540
8520Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
830 bis 3 320
8530Bewertung für das Rückstandsverhalten
Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs
1 175 bis 4 700
8600Risikomanagement 
8611für die Rückstandsanalytik65 bis 260
8621für die Toxikologie65 bis 260
8631für das Rückstandsverhalten65 bis 260

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet