Gesetz - RVerkAbkGBRAV
Verordnung zur Ausführung des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr
Eingangsformel
Auf Grund des § 2 des Gesetzes wegen des deutsch-britischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom 3. Dezember 1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) verordnet die Reichsregierung:

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