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Gesetz - SüßwIndMeistPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Süßwaren
Anlage (zu § 7 Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 1994, 1602 - 1603;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Seite 1
Muster

........................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)


Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
- Fachrichtung Süßwaren

Herr/Frau ..............................................................
geboren am ...................... in ...................................
hat am .......................... die Prüfung zum anerkannten Abschluß

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
- Fachrichtung Süßwaren

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung
Süßwaren vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1596, 2263, 2858), die zuletzt
durch Artikel 17 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)
geändert worden ist,

bestanden.

Datum ...........................
Unterschrift ....................

(Siegel der zuständigen Stelle)


Seite 2

Ergebnisse der Prüfung Note
I. Fachrichtungsübergreifender Teil
1. Grundlagen für kostenbewußtes Handeln .............
2. Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln .............
3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb .............
(Im Fall des § 6: "Der Prüfungsteilnehmer/
Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6
im Hinblick auf die am ................. in ..............
vor ............... abgelegte Prüfung vom
Prüfungsbestandteil .................... freigestellt.")

II. Fachrichtungsspezifischer Teil
1. Mathematische und naturwissenschaftliche .............
Grundlagen
2. Technische Kommunikation und Information .............
3. Technologie der Rohstoffe und .............
Ernährungslehre
4. Betriebstechnik, Arbeitssicherheit und .............
Umweltschutz
5. Fertigungstechnik, Hygiene und .............
Lebensmittelrecht
6. Fachrichtungsspezifische Situationsaufgabe .............
(Im Fall des § 6: "Der Prüfungsteilnehmer/
Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6
im Hinblick auf die am ................. in ..............
vor ............... abgelegte Prüfung vom
Prüfungsbestandteil .................... freigestellt.")

III. Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin
hat nach § 3 Absatz 3 den Nachweis über den
Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen
Eignung durch die Prüfung am .......... in .......... vor ..........
erbracht.

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