Gesetz - SchOffzAusbV
Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung - SchOffzAusbV
§ 6 Wertigkeit der Befähigungszeugnisse
Das Befähigungszeugnis BKW schließt die Befugnisse des Befähigungszeugnisses BKü ein, wenn der Inhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
















