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Gesetz - SchwarzArbG
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG
Abschnitt 1
-
§ 1 Zweck des Gesetzes
Abschnitt 2
-
§ 2 Prüfungsaufgaben
-
§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
-
§ 3 Befugnisse bei der Prüfung von Personen
-
§ 4 Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen
-
§ 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
-
§ 6 Unterrichtung und Zusammenarbeit von Behörden
-
§ 6a Übermittlung personenbezogener
Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
-
§ 7 Auskunftsansprüche bei anonymen Werbemaßnahmen
Abschnitt 3
-
§ 8 Bußgeldvorschriften
-
§ 9 Erschleichen von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen
-
§ 10 Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
-
§ 10a Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
-
§ 11 Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern
Abschnitt 4
-
§ 12 Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
-
§ 13 Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
-
§ 14 Ermittlungsbefugnisse
Abschnitt 5
-
§ 15 Allgemeines
-
§ 16 Zentrale Datenbank
-
§ 17 Auskunft an Behörden der Zollverwaltung, an die Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder, an die Finanzbehörden und an die Staatsanwaltschaften
-
§ 18 Auskunft an die betroffene Person
-
§ 19 Löschung
Abschnitt 6
-
§ 20 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen
-
§ 21 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
-
§ 22 Verwaltungsverfahren
-
§ 23 Rechtsweg
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