Gesetz - SchwbAV
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
§ 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Schwerbehinderte Menschen können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach Maßgabe der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vom 28. September 1987 (BGBl. I S. 2251) erhalten.

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