Gesetz - SeeDTauglV
Verordnung über die Seediensttauglichkeit
§ 16 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
1.
2.
die Bekanntmachung über die Untersuchung der Seeleute auf Hör-, Seh- und Farbenunterscheidungsvermögen vom 9. April 1929 (Reichsministerialbl. S. 293),
3.

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