Was?
(Thema, Rechtsgebiet, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Wo?
(PLZ, Ort, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Home
Ratgeber
News
Rechtstipps
Anwalt fragen
Anwalt beauftragen
Anwalt anrufen
E-Mail Beratung
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Finden Sie den passenden Rechtsanwalt
Telefon
Rufen Sie den Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung durch den Anwalt
» Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro
» Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Aufgabe/Auftrag einstellen, Rechtsgebiet auswählen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung
» Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl
» E-Mail Beratung
Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt
» Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
» Call Back Service
» Kontaktformular
Gesetz - SVertO
Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung - SVertO
Erster Teil
Erster Abschnitt
-
§ 1 Einleitung des Verteilungsverfahrens
-
§ 2 Zuständigkeit
-
§ 3 Anwendung der Zivilprozeßordnung
Zweiter Abschnitt
-
§ 4 Antrag
-
§ 5 Festsetzung der Haftungssumme.
Zulassung von Sicherheiten
-
§ 6 Einzahlung der Haftungssumme
-
§ 7 Eröffnung des Verfahrens
-
§ 8 Wirkungen der Eröffnung
-
§ 9 Sachwalter
-
§ 10 Öffentliche Aufforderung
-
§ 11 Bekanntmachung
-
§ 12 Rechtsmittel
Dritter Abschnitt
-
§ 13 Anmeldung von Ansprüchen
-
§ 14 Gegenstand der Anmeldung
-
§ 15 Anmeldung von Ansprüchen durch Schuldner
-
§ 16 Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden
-
§ 17 Einstellung des Verfahrens
-
§ 18 Prüfungsverfahren
-
§ 19 Feststellung der Ansprüche
-
§ 20 Erlöschen von Sicherungsrechten
-
§ 21 Endgültige Einstellung der Zwangsvollstreckung
-
§ 22 Erlöschen von Sicherungsrechten und endgültige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei nicht angemeldeten Ansprüchen
Vierter Abschnitt
-
§ 23 Verteilungsgrundsätze
-
§ 24 Erlöschen der persönlichen Haftung
-
§ 25 Rechtskräftige Feststellung der persönlichen Haftung
-
§ 26 Verfahren bei der Verteilung
-
§ 27 Verfahren in besonderen Fällen
-
§ 28 Weitere Verteilung
-
§ 29 Aufhebung des Verfahrens.
Nachtragsverteilung
Fünfter Abschnitt
-
§ 30
Sechster Abschnitt
-
§ 31 Kostentragung
-
§ 32 Zahlung der vom Antragsteller zu tragenden Kosten
-
§ 33 Zurückbehaltung bei der Verteilung
Zweiter Teil
-
§ 34 Einleitung des Verteilungsverfahrens. Anwendbare Vorschriften
-
§ 35 Antragsberechtigung
-
§ 36 Anspruchsklassen
-
§ 37 Zuständigkeit
-
§ 38 Antrag
-
§ 39 Festsetzung der Haftungssumme
-
§ 40 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
-
§ 41 Wirkungen der Eröffnung
-
§ 42 Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden
-
§ 43 Eintragung von angemeldeten Ansprüchen
-
§ 44 Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden
-
§ 45 Feststellung der Ansprüche
-
§ 46 Verteilung
-
§ 47 Verzeichnis der Ansprüche
-
§ 48 Nachträgliche Erweiterung des Verfahrens bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A oder D
-
§ 49 Kosten
Dritter Teil
-
§ 50 Errichtung eines Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen
-
§ 51 Errichtung eines Fonds nach dem Haftungsübereinkommen von 1992
-
§ 52 Errichtung eines Fonds nach dem Straßburger Übereinkommen
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet D Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 960)
Ich habe einen Account
Benutzername / E-Mail
Passwort
Ich habe noch keinen Account
E-Mail Adresse
Passwort
Wiederholung
Anrede
Herr
Frau
Vorname
Nachname
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.