Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 124 Vorgaben zur Schätzung der Risikoparameter
Bei der Schätzung der Risikoparameter, die den Ratingstufen oder Risikopools durch das Institut zuzuordnen sind, gelten die §§ 125 bis 146.

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