Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 126 Verlust
Unter Verlust ist ökonomischer Verlust zu verstehen, einschließlich erheblicher Diskontierungseffekte sowie erheblicher direkter und indirekter Kosten, die mit der Rückerlangung außenstehender Beträge für das Geschäft verbunden sind.

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