Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 18 Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist
1.
der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 19 zuzüglich
2.
der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 20, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.

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