Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 18 Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand
Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist
- 1.
- der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 19 zuzüglich
- 2.
- der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 20, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.
















