Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 197 Anpassungsfaktor für selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren an die verwendete Liquidationsdauer
Der Anpassungsfaktor für selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren an die verwendete Liquidationsdauer ist,
- 1.
- wenn die zugrunde zu legende Liquidationsdauer TM größer als die vom Institut in seiner internen Risikosteuerung genutzte Liquidationsdauer ist, die Quadratwurzel aus dem Quotienten aus zugrunde zu legender Liquidationsdauer als Zähler und der für die Schätzung herangezogenen Liquidationsdauer als Nenner,
- 2.
- sonst die Quadratwurzel aus dem Quotienten aus der vom Institut in seiner internen Risikosteuerung genutzten Liquidationsdauer als Zähler und der für die Schätzung herangezogenen Liquidationsdauer als Nenner.
















