Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 21 Marktbewerteter Anspruch aus einem Derivat
Der marktbewertete Anspruch aus einem Derivat ist bei
- 1.
- Swapgeschäften und für sie übernommenen Gewährleistungen der effektive Kapitalbetrag oder, wenn es keinen effektiven Kapitalbetrag gibt, der aktuelle Marktwert des Geschäftsgegenstands,
- 2.
- als Festgeschäft und Optionsrecht ausgestalteten Termingeschäften und für sie übernommenen Gewährleistungen der unter der Annahme tatsächlicher Lieferung oder Abnahme des Geschäftsgegenstandes bestehende, zum aktuellen Marktkurs umgerechnete Anspruch des Instituts auf Lieferung oder Abnahme des Geschäftsgegenstands.
















