Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 322 Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf einzelne Risiken
Institute haben zu jedem einzelnen Risikobereich, einschließlich Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und Zinsänderungsrisiko des Anlagebuchs, im Hinblick auf Ziele und Grundsätze des Risikomanagements zu beschreiben:
1.
Strategien und Prozesse;
2.
Struktur und Organisation der Risikosteuerung;
3.
Art und Umfang der Risikoberichte und/oder des Managementinformationssystems;
4.
Grundzüge der Absicherung oder Minderung von Risiken sowie die Strategien und Prozesse zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen.

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