Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 48 KSA-Positionswert
Der KSA-Positionswert einer KSA-Position ist das Produkt aus ihrer KSA-Bemessungsgrundlage nach § 49 Abs. 1 und ihrem KSA-Konversionsfaktor nach § 50.

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