Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 78 IRBA-Forderungsklasse Beteiligungen
(1) Der IRBA-Forderungsklasse Beteiligungen nach § 73 Nr. 4 ist eine IRBA-Position zuzuordnen, die eine Bestandsposition in einer Beteiligung, eine bestandserhöhende oder eine bestandsverringernde Beteiligungsposition ist (IRBA-Beteiligungsposition). Eine Beteiligungsposition ist jede IRBA-Position, die
- 1.
- keine durch einen Zahlungsanspruch gebildete Adressrisikoposition ist und einen nachrangigen Residualanspruch auf das Vermögen oder das Einkommen eines Emittenten verkörpert oder
- 2.
- eine durch einen Zahlungsanspruch gebildete Adressrisikoposition ist, die aufgrund ihrer rechtlichen Gestaltung oder aufgrund tatsächlicher Umstände zu einer vergleichbaren ökonomischen Substanz wie eine Risikoposition nach Nummer 1 führt.
(2) Bei der Zuordnung ist festzustellen, ob die IRBA-Position
- 1.
- zu einem Beteiligungsportfolio gehört, in dem das Institut das Risiko jeder Beteiligungsposition intern einheitlich
- a)
- unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit für das Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht, steuert und für diese Beteiligungen ein durch die Bundesanstalt in seiner Eignung bestätigtes Ratingsystem anwendet (ausfallwahrscheinlichkeitsgesteuertes IRBA-Beteiligungsportfolio) oder
- b)
- unter Verwendung eines Beteiligungsrisikomodells steuert, dessen Eignung zur Ermittlung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte durch die Bundesanstalt bestätigt wurde (modellgesteuertes IRBA-Beteiligungsportfolio), oder
- 2.
- mit dem einfachen Risikogewicht nach § 98 bewertet wird.
- 1.
- Beteiligungspositionen, die sich auf an einer Börse gehandelte Beteiligungen beziehen,
- 2.
- Beteiligungspositionen, die sich auf nicht an einer Börse gehandelte Beteiligungen beziehen und zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehören, und
- 3.
- anderen Beteiligungspositionen.
(3) Ein Institut darf Beteiligungen an Anbietern von Nebendienstleistungen abweichend von Absatz 1 Satz 1 der IRBA-Forderungsklasse sonstige kreditunabhängige Aktiva zuordnen.
















