Gesetz - SolvV
Solvabilitätsverordnung - SolvV
§ 98 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen
Das einfache IRBA-Risikogewicht für eine IRBA-Position in der IRBA-Forderungsklasse Beteiligungen, die weder zu einem modellgesteuerten noch zu einem unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit gesteuerten IRBA-Beteiligungsportfolio gehört, beträgt,
- 1.
- falls die Beteiligungsposition in Bezug auf eine nicht an einer Börse gehandelte Beteiligung besteht, die zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehört, 190 Prozent,
- 2.
- falls die Beteiligungsposition in Bezug auf eine an einer Börse gehandelte Beteiligung besteht, 290 Prozent,
- 3.
- sonst 370 Prozent.
















