Gesetz
Art 1
Folgenden in Berlin am 12. Oktober 2011 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit,
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit.
















