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Gesetz - SprengG
Sprengstoffgesetz - SprengG
Abschnitt I
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe
-
§ 3 Begriffsbestimmungen
-
§ 4 Ermächtigung, Anwendungsbereich
-
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
-
§ 5a (weggefallen)
-
§ 6 Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss
Abschnitt II
-
§ 7 Erlaubnis
-
§ 8 Versagung der Erlaubnis
-
§ 8a Zuverlässigkeit
-
§ 8b Persönliche Eignung, Begutachtung
-
§ 8c Pflichten des Gutachters
-
§ 9 Fachkunde
-
§ 10 Inhalt der Erlaubnis
-
§ 11 Erlöschen der Erlaubnis
-
§ 12 Fortführung des Betriebs
-
§ 13 Befreiung von der Erlaubnispflicht
-
§ 14 Anzeigepflicht
-
§ 15 Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen
-
§ 16 Aufzeichnungspflicht
Abschnitt III
-
§ 17 Lagergenehmigung
-
§ 18 Ermächtigungen
Abschnitt IV
-
§ 19 Verantwortliche Personen
-
§ 20 Befähigungsschein
-
§ 21 Bestellung verantwortlicher Personen
-
§ 22 Vertrieb und Überlassen
-
§ 23 Mitführen von Urkunden
-
§ 24 Schutzvorschriften
-
§ 25 Ermächtigung zum Erlass von Schutzvorschriften
-
§ 26 Anzeigepflicht
Abschnitt V
-
§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
-
§ 28 Anwendbare Vorschriften
-
§ 29 Ermächtigungen
Abschnitt VI
-
§ 30 Allgemeine Überwachung
-
§ 31 Auskunft, Nachschau
-
§ 32 Anordnungen der zuständigen Behörden
-
§ 32a Mangelhafte explosionsgefährliche Stoffe und mangelhaftes Sprengzubehör
-
§ 33 Beschäftigungsverbot
Abschnitt VII
-
§ 34 Rücknahme und Widerruf
-
§ 35 Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs
-
§ 36 Zuständige Behörden
-
§ 37 Kosten
-
§ 38 (weggefallen)
-
§ 39 Beteiligung beim Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 39a Datenübermittlung an und von Meldebehörden
Abschnitt VIII
-
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
-
§ 41 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
-
§ 43 Einziehung
Abschnitt IX
-
§ 44 Rechtsstellung der Bundesanstalt
-
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Abschnitt X
-
§ 46 Fortgeltung erteilter Erlaubnisse
-
§ 47 Übergangsvorschriften
-
§ 47a Übergangsvorschrift zu den §§ 8 bis 8b und 34
-
§ 48 Bereits errichtete Sprengstofflager
-
§ 49 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
-
§ 50 (Änderung anderer Vorschriften)
-
§ 51 Nicht mehr anwendbare Vorschriften
-
§ 52 (weggefallen)
-
§ 53 (Inkrafttreten)
-
Anlage I (weggefallen)
-
Anlage II
-
Anlage III Explosivstoffliste nach § 3 Abs. 1 Nr. 1
-
Anlage IV Gegenstände, die durch Entscheidung einer benannten Stelle den Explosivstoffen zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 1 Satz 2, Anhang II der Richtlinie 2004/57/EG)
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