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Gesetz - 2. SprengV
Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz
-
§ 1 Anwendungsbereich
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§ 2 Allgemeine Anforderungen
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§ 3 Ausnahmen
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§ 4 Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung
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§ 5 Bauartzulassung
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§ 6 Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt
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§ 7 Ordnungswidrigkeiten
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§ 8 (weggefallen)
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§ 9 (Berlin-Klausel)
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§ 10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften)
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Anhang Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
-
Anlage 1 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4
-
Anlage 2 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4
-
Anlage 3 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III
-
Anlage 4 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III
-
Anlage 5 zum Anhang Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs
-
Anlage 6 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg
-
Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg
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