Gesetz - DVStB
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 41 Anerkennungsurkunde
Die Anerkennungsurkunde enthält
- 1.
- die Bezeichnung der anerkennenden Steuerberaterkammer,
- 2.
- Ort und Datum der Anerkennung,
- 3.
- Firma oder Name der Gesellschaft,
- 4.
- die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft,
- 5.
- Dienstsiegel und
- 6.
- Unterschrift.
















