Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Gesetz - StBGebV
Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit (§ 33 des Gesetzes) bemißt sich nach dieser Verordnung.
(2) Für die Vergütung der Steuerbevollmächtigten und der Steuerberatungsgesellschaften gelten die Vorschriften über die Vergütung der Steuerberater entsprechend.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet