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Gesetz - StBGebV
Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV
§ 22 Gutachten
Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehnteln bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).

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