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Gesetz - StBGebV
Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV
§ 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
Die Gebühr beträgt für
1.die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus5/10 bis 15/10
2.die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten)2/10 bis 6/10
3.den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 11/10 bis 6/10

einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte.

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