Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Gesetz - StBGebV
Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV
§ 5 Mehrere Steuerberater
Ist die Angelegenheit mehreren Steuerberatern zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, so erhält jeder Steuerberater für seine Tätigkeit die volle Vergütung.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet