Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Gesetz - StBGebV
Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV
§ 8 Vorschuß
Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet