Gesetz - BOStrab
Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab
Anlage 3 (zu § 47 Abs. 2 Nr. 2)
Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung,
Fundstelle: BGBl. I 1987, Nr 58, Anlageband S. 4)

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