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Gesetz - StVG
Straßenverkehrsgesetz
I.
-
§ 1 Zulassung
-
§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
-
§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe
-
§ 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
-
§ 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
-
§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
-
§ 4 Punktsystem
-
§ 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
-
§ 5a
-
§ 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
-
§ 6 Ausführungsvorschriften
-
§ 6a Gebühren
-
§ 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
-
§ 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
-
§ 6d Auskunft und Prüfung
-
§ 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
II.
-
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
-
§ 8 Ausnahmen
-
§ 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
-
§ 9
-
§ 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
-
§ 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
-
§ 12 Höchstbeträge
-
§ 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
-
§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
-
§ 13 Geldrente
-
§ 14 Verjährung
-
§ 15 Verwirkung
-
§ 16 Sonstige Gesetze
-
§ 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
-
§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
-
§ 19
-
§ 20
III.
-
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
-
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
-
§ 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
-
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
-
§ 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen
-
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
-
§ 24a 0,5 Promille-Grenze
-
§ 24b Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
-
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
-
§ 25 Fahrverbot
-
§ 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
-
§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
-
§ 26a Bußgeldkatalog
-
§ 27
IV.
-
§ 28 Führung und Inhalt des Verkehrszentralregisters
-
§ 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
-
§ 28b
-
§ 29 Tilgung der Eintragungen
-
§ 30 Übermittlung
-
§ 30a Abruf im automatisierten Verfahren
-
§ 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
-
§ 30c Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
V.
-
§ 31 Registerführung und Registerbehörden
-
§ 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
-
§ 33 Inhalt der Fahrzeugregister
-
§ 34 Erhebung der Daten
-
§ 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
-
§ 36 Abruf im automatisierten Verfahren
-
§ 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
-
§ 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
-
§ 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
-
§ 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
-
§ 37b Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
-
§ 38 Übermittlung für die wissenschaftliche Forschung
-
§ 38a Übermittlung und Nutzung für statistische Zwecke
-
§ 38b Übermittlung und Nutzung für planerische Zwecke
-
§ 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
-
§ 40 Übermittlung sonstiger Daten
-
§ 41 Übermittlungssperren
-
§ 42 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
-
§ 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
-
§ 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
-
§ 45 Anonymisierte Daten
-
§ 46
-
§ 47 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
VI.
-
§ 48 Registerführung und Registerbehörden
-
§ 49 Zweckbestimmung der Register
-
§ 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
-
§ 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
-
§ 52 Übermittlung
-
§ 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
-
§ 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
-
§ 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
-
§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
-
§ 57 Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
-
§ 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
-
§ 59 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
-
§ 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
-
§ 61 Löschung der Daten
-
§ 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
-
§ 63 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
VII.
-
§ 64 Gemeinsame Vorschriften
-
§ 65 Übergangsbestimmungen
-
§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen
-
Anlage (zu § 24a)
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1099)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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