Gesetz - StVollzG
Strafvollzugsgesetz - StVollzG
§ 142 Einrichtungen für Mütter mit Kindern
In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet