Gesetz - StVZOAusnV 6
Sechste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 7
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, § 10 jedoch mit Wirkung vom 1. Juli 1962.

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