Gesetz - SVBezGrV 2012
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012
§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2010 beträgt 31 144 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 32 446 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

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