Gesetz - VorgV
Vorgesetztenverordnung - VorgV
§ 2 Fachvorgesetzte
Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung die Leitung des Fachdiensts von Soldaten obliegt, hat die Befugnis, ihnen im Dienst zu fachdienstlichen Zwecken Befehle zu erteilen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet