Gesetz - TAppV
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
§ 61 Ausbildungsstätten, Dauer
Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen. Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung.
















