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Gesetz - TFG
Transfusionsgesetz - TFG
Erster Abschnitt
-
§ 1 Zweck des Gesetzes
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
-
§ 3 Versorgungsauftrag
-
§ 4 Anforderungen an die Spendeeinrichtungen
-
§ 5 Auswahl der spendenden Personen
-
§ 6 Aufklärung, Einwilligung
-
§ 7 Anforderungen zur Entnahme der Spende
-
§ 8 Spenderimmunisierung
-
§ 9 Blutstammzellen und andere Blutbestandteile
-
§ 10 Aufwandsentschädigung
-
§ 11 Spenderdokumentation, Datenschutz
-
§ 11a Blutdepots
-
§ 12 Verordnungsermächtigung
-
§ 12a Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
Dritter Abschnitt
-
§ 13 Anforderungen an die Durchführung
-
§ 14 Dokumentation, Datenschutz
-
§ 15 Qualitätssicherung
-
§ 16 Unterrichtungspflichten
-
§ 17 Nicht angewendete Blutprodukte
-
§ 18 Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blutprodukten
Vierter Abschnitt
-
§ 19 Verfahren
-
§ 20 Verordnungsermächtigung
Fünfter Abschnitt
-
§ 21 Koordiniertes Meldewesen
-
§ 22 Epidemiologische Daten
-
§ 23 Verordnungsermächtigung
Sechster Abschnitt
-
§ 24 Arbeitskreis Blut
Siebter Abschnitt
-
§ 25 Mitteilungspflichten der Behörden
Achter Abschnitt
-
§ 26 Bundeswehr
Neunter Abschnitt
-
§ 27 Zuständige Bundesoberbehörden
-
§ 28 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
-
§ 29 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
-
§ 30 Angleichung an Gemeinschaftsrecht
Zehnter Abschnitt
-
§ 31 Strafvorschriften
-
§ 32 Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt
-
§ 33
Zwölfter Abschnitt
-
§§ 34 bis 37 (weggefallen)
-
§ 38 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
-
§ 39 (Inkrafttreten)
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