Gesetz - TfV
Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV
Anlage 11 (zu § 11)
Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen
Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 737)
- 1.
- Häufigkeit der regelmäßigen UntersuchungenDie ärztliche Untersuchung wird bis zum Alter von 55 Jahren alle drei Jahre durchgeführt, danach jährlich.Abweichend von Satz 1 erhöht der nach § 16 anerkannte Arzt die Häufigkeit der Untersuchungen, wenn der Gesundheitszustand des Triebfahrzeugführers es erfordert.Der Arbeitgeber muss den nach § 16 anerkannten Arzt auffordern, die körperliche Eignung des Triebfahrzeugführers zu überprüfen, wenn er den Triebfahrzeugführer aus Sicherheitsgründen vom Dienst entbinden musste.
- 2.
- Häufigkeit der ÜberprüfungenBei regelmäßigen Überprüfungen ist folgende Mindesthäufigkeit einzuhalten:
- a)
- Sprachkenntnisse: alle drei Jahre oder nach jeder Abwesenheit von mehr als einem Jahr;
- b)
- Infrastrukturkenntnisse einschließlich der Kenntnisse von Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen: alle drei Jahre und immer dann, wenn eine bestimmte Strecke länger als ein Jahr nicht befahren worden ist;
- c)
- Fahrzeugkenntnisse: alle drei Jahre.
















