Gesetz - TfV
Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV
Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1)
Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 723)
- 1.
- Ziele der allgemeinen Ausbildung
Erwerb von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen- a)
- der Eisenbahntechnik, einschließlich der Sicherheitsgrundsätze des Eisenbahnbetriebes;
- b)
- der mit dem Eisenbahnbetrieb verbundenen Risiken und der verschiedenen Möglichkeiten zur Risikovermeidung;
- c)
- über ein oder mehrere Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssysteme und Signalsysteme;
- d)
- der technischen Anforderungen an Triebfahrzeuge, Güterwagen, Reisezugwagen und sonstige Fahrzeuge.
- 2.
- Ausbildungsinhalte
- a)
- Struktur der Rechts- und Beförderungsgrundlagen und allgemeine Übersicht über das Regelwerk;
- b)
- Besonderheiten des Eisenbahnwesens, wie lange Bremswege, Einflüsse der Witterung, Fahren im Raumabstand, Betriebsstellen, Erfordernis und Zweckdienlichkeit der Signalisierung;
- c)
- Anforderungen an Bahnanlagen, wie Spurweite, Gleisabstand, Belastbarkeit des Oberbaus, Oberleitung, Zugbeeinflussung, Fernmeldeanlagen;
- d)
- Elemente der Bahnhöfe, wie Gleise, Weichen, Signale, und Abgrenzung zur freien Strecke;
- e)
- Grundsätze der Leit- und Sicherungstechnik mit Gleisfreimeldeanlagen, Signalisierung, Fahrstraßen, Flankenschutz und Durchrutschwegen, Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen;
- f)
- Anforderungen an Fahrzeuge und Züge mit Sicherheitsfahrschaltung;
- g)
- Aufgabe und Einrichtungen der Zugbeeinflussung;
- h)
- Anforderungen im Bahnbetrieb;
- i)
- Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung;
- j)
- Aufgaben der Mitarbeiter im Bahnbetrieb und deren betriebliche Kommunikation;
- k)
- Spezifische Tätigkeiten des Triebfahrzeugführers:
- aa)
- Vorbereitungstätigkeiten bei Schichtbeginn,
- bb)
- Zusammenstellen und auf den neuesten Stand Halten der notwendigen Unterlagen,
- cc)
- Vorbereitungsarbeiten am Triebfahrzeug,
- dd)
- Vorbereiten des Zuges,
- ee)
- Abfahrt des Zuges,
- ff)
- Zugfahrt und eventuelle Besonderheiten,
- gg)
- Ende der Zugfahrt,
- hh)
- Abschlussarbeiten am Triebfahrzeug,
- ii)
- Abschlusstätigkeiten bei Schichtende.