Gesetz - TierpflMstrV 2009
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 5)
Muster
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 519)

(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin
Herr/Frau 
geboren am in 
hat am die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin vom 16. März 2009 (BGBl. I S. 513)
bestanden.
Datum 
Unterschrift(en) 
(Siegel der zuständigen Stelle)

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